BADEN-BADENER CHEFSEMINARE - SEIT ÜBER 50 JAHREN ERFAHRUNG
Erbschaftsteuerminderung
durch Maßnahmen vorweggenommener Erbfolge!
Aussicht auf 2009
Erbschaftsteuererhöhung oder Erbschaftsteuerfreiheit?
Nutzen Sie die schenkungsteuerfreie ehebedingte unbenannte Zuwendung!
Jedoch Nutzungs- und Einflussvorbehalte nicht vergessen und einen
Schenkungswiderruf
vereinbaren.
Die Erbschaftsteuerbelastung kann durch den Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft erheblich verringert werden!
Gründen Sie Familienfonds für Ihre Privatgrundstücke und Wertpapiere zur
Einsparung von
Erbschaftsteuer.
Dipl.-Kfm.
Werner Huber
Wirtschaftsprüfer
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